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Friedensrichter

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Sie werden durch den Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit.

Die gemeindlichen Schiedsstellen in Sachsen können im Rahmen bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten in folgenden Fällen angerufen werden:
- vermögensrechtliche Ansprüche wie die Durchsetzung einer Zahlung
- Ansprüche aus Nachbar- und Mietrecht
- nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der Ehre
Die Verfahren sind nichtöffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann bei den zuständigen Friedensrichtern entweder schriftlich gestellt oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Namen und Anschriften der Parteien
- kurze Darstellung des Streitgegenstands
- Ziel, das vom Antragsteller angestrebt wird, beispielsweise eine Zahlung oder Herausgabe
- Unterschrift des Antragstellers.

Der Friedensrichter bestimmt daraufhin einen Termin, zu dem beide Parteien persönlich erscheinen müssen. Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen. Dieser kann wie eine gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden. Kommt keine Einigung zustande, kann anschließend ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren bei Gericht eingeleitet werden.

Weitere Informationen zu den Verfahrensabläufen und zur Erreichbarkeit erteilt Ihnen der Friedensrichter.

Für das Schiedsstellenverfahren fallen Kosten zwischen 10 und 50 Euro sowie für die entstandenen Auslagen wie zum Beispiel Briefporto an.

Friedensrichter Christian Graetz ist erreichbar unter:
Telefon: 0152-22873158

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